Erklärung zur Barrierefreiheit
Die P & B Fahrrad GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://p-bfahrrad.de
1. Rechtsgrundlagen
Diese Erklärung erfolgt auf Grundlage der folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Ziel ist es, die Inhalte und Funktionen der Website möglichst barrierefrei bereitzustellen.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise barrierefrei im Sinne der oben genannten Rechtsvorschriften.
Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung, die unter Berücksichtigung technischer und gestalterischer Aspekte durchgeführt wurde.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können derzeit folgende Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein:
einzelne grafische Elemente oder Bilder ohne vollständige Textalternativen
ältere PDF-Dokumente oder eingebettete Inhalte
vereinzelte Kontraste oder Darstellungen, die nicht in allen Bereichen optimal sind
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren schrittweise zu reduzieren.
4. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit setzen wir u. a. folgende Maßnahmen um bzw. planen diese:
fortlaufende technische Optimierung der Website
Berücksichtigung barrierefreier Gestaltung bei neuen Inhalten
regelmäßige Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit
5. Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
P & B Fahrrad GmbH
Werkstr. 10
D-16727 Oberkrämer
Deutschland
E-Mail: info@p-bfahrrad.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
6. Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Zuständige Stelle ist die Durchsetzungsstelle des jeweiligen Bundeslandes gemäß § 16 BFSG.
7. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstellt am:
– bitte Datum eintragen –
Eine Aktualisierung erfolgt bei wesentlichen Änderungen der Website oder der rechtlichen Vorgaben.